Ein Fachanwalt ist ein spezialisierter Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Fachgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als besondere Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts für dieses Rechtsgebiet führen darf.
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die Rechtsanwaltskammer hat der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Diese liegen dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelt und praktische Erfahrung im Beruf erworben wird.
Ein Fachanwalt muss sich die jährlich auf seinem Fachgebiet durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder wissenschaftlichen Publikationen fortbilden und dies der Rechtsanwaltskammer nachweisen.
Nach einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer haben von den im Bundesgebiet ca. 170.000 zugelassenen Rechtsanwälten rund 1/3 einen Fachanwaltstitel erworben. Hierunter befinden sich ca. 11.000 Fachanwälte/Fachanwältinnen für Arbeitsrecht (hierunter ca. 3.300 Fachanwältinnen für Arbeitsrecht bundesweit und 90 davon im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe) sowie über 1.700 Fachanwälte/Fachanwältinnen für Sozialrecht (hierunter über 760 Fachanwältinnen für Sozialrecht bundesweit und 17 davon im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe).