Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss entsprechend der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen haben:


  • Individualarbeitsrecht
  • Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
  • Inhalt und Beendigung des Arbeits-und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
  • Schutz besonderer Personengruppen (Schwangere, Eltern, Schwerbehinderte, Jugendliche)
  • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
  • Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts
  • Grundzüge des Sozialversicherungsrechts


  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Grundzüge des Arbeitskampfrechts
  • Grundzüge des Mitbestimmungsrechts


  • Verfahrensrecht

Eine Übersicht über die Themen der von mir in den letzten Jahren absolvierten Fortbildungen finden Sie hier:

Arbeitsrecht
Share by: